Krankentagegeld bei Mobbing am Arbeitsplatz?

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In der privaten Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Krankentagegeld, wenn er seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. So steht es in der Regel in den Versicherungsbedingungen und gemeint ist damit hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit.

Erleidet der Versicherungsnehmer aufgrund einer Mobbingsituation an seinem Arbeitsplatz eine psychische Erkrankung, bspw. eine Anpassungsstörung aufgrund psychosozialer Belastungen, wird von den privaten Krankenversicherungen die Arbeitsunfähigkeit leider oft verneint. Es wird dann behauptet, der Versicherungsnehmer könne seinen Beruf schließlich an einem anderen Arbeitsplatz noch ausüben. Der Versicherungsnehmer sei nur wegen der Bedingungen an seiner konkreten Arbeitsstelle erkrankt. Mit anderen Kollegen oder einem anderen Chef könnte der Versicherungsnehmer seinen Beruf weiter ausüben.

Von dieser gängigen Argumentation zeigen sich Versicherungsnehmer erfahrungsgemäß oft beeindruckt – allerdings zu unrecht. Denn für den Bundesgerichtshof ist der Beruf in seiner konkreten Ausprägung entscheidend. Auch Konfliktsituationen am Arbeitsplatz gehören zum konkret ausgeübten Beruf. Erkrankt ein Versicherungsnehmer aufgrund von Mobbing an seinem Arbeitsplatz und wird er dadurch arbeitsunfähig, ist dies für den Bezug von Krankentagegeld also ausreichend. Es spielt keine Rolle, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber theoretisch noch ausüben könnte.

Der aktuelle Fall

Das Landgericht Köln hat diese Rechtsprechung in einer jüngeren Entscheidung gegen die Signal Krankenversicherung bestätigt. In dem zu entscheidenden Fall sah es das Gericht auch nicht als Hindernis an, dass der Versicherungsnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit in der Lage war, 40 bis 50 Bewerbungen zu schreiben. Dies stand nach Auffassung des Sachverständigen dem Vorliegen der psychischen Beschwerden nicht entgegen. Eine Rückkehr zum Arbeitsplatz war dem Versicherungsnehmer darüber hinaus auch nach Verbesserung der Beschwerden nicht zuzumuten, da dann die Gefahr eines erneuten Auftretens der Symptomatik bestanden hätte. Die Signal Krankenversicherung wurde zur vollständigen Zahlung des eingeklagten Krankentagegeldes verurteilt (LG Köln, Urteil vom 14.12.2016, Az.: 23 0 364/14).

Was ist zu tun?

Wenn die private Krankenversicherung das Krankentagegeld verweigert oder einstellt, sollten sich Versicherungsnehmer nicht scheuen, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu beauftragen. Dieser sollte in dringenden Fällen (existentielle Notlage) zunächst einen Teil des Krankentagegeldes per Einstweiliger Verfügung durchsetzen. Das vollständige Krankentagegeld sollte, falls eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung keinen Erfolg hat, per Klage geltend gemacht werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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